Es ist wieder einmal August im grossen Wahljahr, höchste Zeit mithin für den Listenverbindungsschacher und das politmediale Lamento darüber: Angesicht der krassen Verstösse der Parteien gegen Anstand und Sitte in diesen wüsten Bacchanalien gehören die Listenverbindungen abgeschafft; die Schweiz braucht endlich ein sauberes, gerechtes Wahlsystem – und ist diese Spur einmal gelegt, wird er unvermeidlich aus dem Zylinder gezogen: Auftritt der „Pukelsheim“, das doppeltproportionale Zuteilungssystem, das im Kanton Zürich vor etwa zehn Jahren eingeführt wurde und das nun auch in einigen anderen Kantonen angewendet wird. Die Parlamentssitze werden dabei zuerst in einer Oberverteilung über alle Wahlkreise hinweg auf die Parteien verteilt, danach erst erfolgt die Zuteilung der Sitze in den Wahlkreisen.

Was wäre der Vorteil? Eine gesamtschweizerisch gerechtere, die Stimmenproportionalität genauer abbildende Verteilung dank dem Divisorverfahren mit Standard- anstatt Abrundung wie beim aktuellen Hagenbach-Bischoff-Algorithmus. Im selben Aufwasch würde damit auch die Motivation für die Listenverbindungen hinfällig, denn grosse Gruppierungen hätten keinen überproportionalen Vorteil bei der Sitzverteilung mehr. Der Pukelsheim gilt deshalb seit geraumer Zeit als wahre Wunderwaffe. Doch ist kein Wahlsystem perfekt: Keines erfüllt alle Ansprüche die man aus politaxiomatischer Sicht an ein Sitzzuteilungssystem stellen kann, d.h. eine Rechenvorschrift, welche eine praktisch beliebig teilbaren Zahl von Parteistimmen auf eine endliche ganzzahlige Menge von Parlamentariern abbildet.

 

"gegenläufige Sitzverteilungen" sind problematisch

Das doppeltproportionale Zuteilungssystem hat nämlich einen Pferdefuss, der seine Einführung meiner Meinung nach auf eidgenössischer Ebene höchst fragwürdig macht: Es ermöglicht sogenannte „gegenläufige Sitzverteilungen“ in den Wahlkreisen. Mit anderen Worten: Der exakten Proportionalität auf der übergeordneten Ebene wird jene auf der unteren grundsätzlich geopfert, auch wenn letztere selbstverständlich im Rahmen des Möglichen auch optimiert wird. Es kann also sein, dass eine Partei in einem Wahlkreis mit einem höheren Wähleranteil weniger Sitze erhält, als eine mit einem geringeren – weil eben die Oberzuteilung und die Sitzzahl der Wahlkreise als Restriktionen der Verteilung eingehalten werden müssen.

Nun kann man einwenden: Alles halb so schlimm, auf eidgenössischer Ebene werden die Sitze ja „gerecht“ verteilt. Dieser Einwand mag dort gültig sein, wo die Wahlkreise im Wesentlichen nur eben das sind, wenn sie also kaum identitätsstiftende Bedeutung haben. Das ist im Kanton Zürich zweifellos der Fall. Für den Bürger (und eine klare Minderheit von ihnen überdies…) relevant sind diese Wahlkreise nur alle vier Jahre für die Kantonsratswahlen. Sie bilden keine polities, in denen in nennenswertem Ausmass und für den Einzelnen spürbar Politik gemacht wird. Mit einer gegenläufigen Sitzzuteilung hadern allenfalls die direktbetroffenen Parteiverantwortlichen oder Kandidaten in den Wahlkreisen – sonst interessiert das schlicht und ergreifend niemanden. Mit der Einführung des doppelten Pukelsheim gelang der elegante Befreiungsschlag aus dem Dilemma: Wie veranstaltet man vernünftigen Proporz (eine Forderung des Bundesgerichts; in zu sitzarmen Wahlkreisen ist er eine Farce), ohne die (wegen der Bevölkerungsentwicklung obsolet gewordene) Wahlkreiseinteilung anzutasten (eine Forderung der direktbetroffenen Politiker).

Das wäre auf Bundesebene anders. Die Kantone haben als Handlungsräume eine ganz andere Qualität als etwa die kantonalzürcherischen Wahlkreise. Man stelle sich die Situation vor: Partei A erhält  einen Sitz, Partei B keinen, obschon A weniger Stimmen als B erhalten hat. Derartige Sitzverteilungen wären gerade in den kleinen Kantonen mit wenigen oder sogar nur einem Sitz für Bürger wie Politiker stossend, weil sie einer der elementarsten und intuitivsten Anforderungen an ein Wahlsystem widersprechen.

„Aber gesamtschweizerisch stimmt es dann ja“ – das trifft zweifellos zu. Aus der völlig legitimen Froschperspektive des Wählers ist das aber kaum einsichtig und schon gar nicht nachvollziehbar. Sein Bezugsrahmen ist sein Wahlkreis denn dort hat er ja gewählt, nur dessen Parteien und Kandidaten standen ihm zur Auswahl. Gerade bei kleinen Wahlkreisen ist die Auswahl jeweils auch nicht gross – Parteiwahlen fallen mehr oder weniger mit Persönlichkeitswahlen zusammen.

Die Berechnungsmethode liefert überdies kein Begründungsnarrativ, d.h. eine Erklärung dafür, weshalb  eine gegen­läufige Sitzverteilung gerade in „meinem“ Kanton X auftritt. Alles hängt eben mit allem zusammen: Verschiebungen irgendwo im Gesamtsystem können irgendwo anders Änderungen auslösen. Transparenz sieht anders aus. Auf die Warum-Frage gibt es nur eine Antwort: Es ist halt so; Das Optimierungsproblem der Zuteilung ist unter den geltenden Randbedingungen korrekt gelöst. Besonders überzeugend ist das nicht.

Die Einführung des doppeltproportionalen Zuteilungssystems auf Bundesebene würde so – potentiell, gegenläufige Sitzverteilungen müssen nicht, sie können vorkommen - Probleme schaffen, die der Glaubwürdigkeit und Transparenz des Wahlsystems letztlich abträglich wären.

Eine transparente Lösung würde bei der Wahlkreiseinteilung ansetzen

Auch stossend ist freilich das geltende Wahlsystem für die grosse Kammer in dem in elf Wahlkreisen weniger als 5 Sitze zu verteilen sind und deshalb für rund einen Zehntel aller Sitze im Nationalrat von einem Proporzsystem, das auch kleineren Gruppierungen eine reelle Chance gibt, nicht gesprochen werden kann. Doch eine für jedermann transparente Lösung für dieses Problem würde besser bei seiner Wurzel ansetzen: der Wahlkreiseinteilung. Wie zwingend ist es, dass in den Nationalratswahlen die Kantone Wahlkreise sind? Sie sind als solche auf Bundesebene im Ständerat ja bereits vertreten.

Es versteht sich von selbst, dass einer Lösung, welche beispielsweise die Urschweiz inklusive Glarus und Zug (zusammen elf Sitze) zu einem Wahlkreis zusammenfassen würde, genau derselbe Grund entgegensteht, der auch gegenüber der Einführung des doppeltproportionalen Zuteilungsystems skeptisch stimmt: Die Kantone sind als identitätstiftende politische Bezugsräume in der Bevölkerung wohl (noch) zu tief verwurzelt. Und die Politiker, die unter den bekannten Rahmenbedingungen des Status quo gewählt wurden und wiedergewählt werden möchten, wären zumindest teilweise – in den grossen Kantonen müsste sich nichts ändern - mit einer neuen Situation konfrontiert, was man ohne Not meist zu vermeiden trachtet.     

Aber dieser Lösungsansatz hätte zumindest den Vorteil, das tatsächliche Problem nicht zu eskamotieren, sondern auf den Tisch zu bringen und eine in ihren Resultaten auch für den einfachen Bürger durchschaubare Lösung vorzuschlagen. Übrigens: Als Trost für die Freunde der Erfolgswertgleichheit könnte man in den neugebildeten Wahlkreisen den "ungerechten" Hagenbach-Bischoff immer noch durch das Divisorverfahren mit Standardrundung ersetzen. Listenverbindungen würden auch dann überflüssig …

Noch ein kleiner Nachschlag zu einer Modifikation des doppeltproportionalen Zuteilungsverfahrens, dem "Majorzprivileg" in kleinen Wahlkreisen findet sich hier: "wird der doppelte Pukelsheim besser, wenn man ihn panscht?"