Leser meines Textes (besten Dank an Claudio Kuster @cloudista und Olivier Dolder @odolder) haben mich auf eine Modifikation des Pukelsheim, den „majorzbedingten Biproporz“ hingewiesen. Als zusätzliche Nebenbedingung des biproportionalen Zuteilungssystems soll dabei jeweils die stimmenstärkste Partei in einem Wahlkreis einen Sitz auf sicher haben. Das verhindert gegenläufige Sitzzuteilungen, dort wo sie besonders auffällig und stossend wären: In Einer- und Zweierwahlkreisen (Wie steht‘s in wenig grösseren?). Das Augsburger Laboratorium für Wahlsystemsgenetik hat auch dieses System geprüft und für tauglich befunden: Simulationen sollen gezeigt haben, dass es dadurch nicht zu nennenswerten Verzerrungen anderswo im System kommt, wie man vermuten könnte. Intuitiv mag das zutreffen, wenn der Anteil der Einerwahlkreise klein ist, wie in der Schweiz, und gegenläufige Sitzverteilungen ohnehin eher die Ausnahme.

Was ist davon zu halten? Im Prinzip kann jedes Wahlsystem so frisiert werden, dass es mit irgendeinem liebgewordenen Aspekt des Status Quo wieder kompatibel ist. Der majorzbedingte Biproporz würde die Fortdauer von Einerwahlkreisen ermöglichen, aber Resultatskonstellationen verhindern, die offensichtlich auch den Befürwortern des Pukelsheim auf Bundesebene nicht so ganz geheuer sind.

Der radikale, ungepanschte Pukelsheim scheint derartige Interventionen geradezu herauszufordern: Die beliebten Quoren, etwa die Fünf-Prozent-Hürde im Kanton Zürich, retteten eine willkommene Eigenschaft von Hagenbach-Bischoff, ins neue System hinüber; er wehrte dem Schreckgespenst einer „Zersplitterung der Parteienlandschaft“ mit brachialer Effektivität selbst wenn dafür nicht mehr als abrunden nötig war.

Damit wurde freilich der zentrale Vorzug der Divisormethode mit Standardrundung aus wahltheoretischer Sicht, die Erfolgswertgleichheit, gleich wieder verspielt. Ich hab den Herrn Professor Pukelsheim seinerzeit übrigens mal gefragt, was er denn davon halte: Wenn ich mich recht entsinne, hielt sich seine Begeisterung über das „Zürcher Quorum“ in Grenzen. Die Hürde für den Eintritt einer Partei in den Kantonsrat mit seinen 180 Mitgliedern ist deshalb, wie Kuster gezeigt hat, heute höher, als jene in die 35-köpfige Zürcher Nationalratsdelegation …

Grundsätzlich bin ich skeptisch gegenüber derartigen „Verfeinerungen“, so attraktiv sie für die (erfreulich zahlreichen!) Aficionados hierzulande sein mögen. Denn einerseits machen sie ein System intransparent. Idealerweise sollten Wahlsysteme jedoch möglichst einfach sein. Jedermann soll sie verstehen können. Andererseits muss man aufpassen, dass man nicht am Ende wieder etwa gleich weit ist, wie zuvor. Erzeugt ein nigelnagelneues Wahlsystem wieder etwa dasselbe Resultat wie das Bestehende muss man sich schon fragen, was die ganze Übung soll: Oder wie der schlaue Opportunist Tancredi in Lampedusas Gattopardo zu sagen pflegte „Se vogliamo che tutto rimanga come è, bisogna che tutto cambi“.