Die Wähler/Parteienzahl der Parteien/Wähler: Eines alten Rätsels Lösung
Wählerzahlen- und Anteile der Parteien sind in aller Munde, jetzt im Vorfeld der Wahlen, erst recht werden sie es aber aber am 18. Oktober sein. Eines kann man jetzt schon sagen – die einen werden Wähleranteile gewinnen, die anderen werden sie verlieren. Die Sache hat allerdings einen Haken, denn genau genommen handelt es sich bei diesen „Wählerzahlen“ und „-anteilen“ um Stimmenzahlen und -anteile, die aus Handlichkeitsgründen durch die Zahl der verfügbaren Stimmen im Wahlkreis dividiert werden. Claude Longchamp hat darauf mehrfach hingewiesen. Wie viele Wähler die Parteien wirklich haben, und wie viele unterschiedliche Parteien das runde Drittel der fremdpanaschierenden Wähler auf ihre Zettel schreiben, war aber bislang - zumindest auf der Grundlage der offiziellen Wahlstatistik - nicht bekannt. Die herkömmliche Panaschierstatistik zeigt das nämlich nicht, oder nur im Ansatz. Für den Kanton Zürich, der mit seinen (vor vier Jahren) 34 Sitzen ein ideales Demonstrationsobjekt darstellt, habe ich Wahlzetteldaten, die genau darüber Aufschluss geben, nun erstmals analysiert. Es versteht sich von selbst, dass die Erkenntnisse nicht ohne weiteres verallgemeinerbar sind. Insbesondere die Zahl der Sitze ist in den Kantonen zu unterschiedlich, die Parteiensysteme (vor allem deswegen) auch. Aber immerhin: ein Anfang ist jetzt gemacht, und die Analyse für die kommende Wahl wird noch viel mehr in die Tiefe gehen.
Wird der Pukelsheim besser wenn man ihn panscht?
Leser meines Textes (besten Dank an Claudio Kuster @cloudista und Olivier Dolder @odolder) haben mich auf eine Modifikation des Pukelsheim, den „majorzbedingten Biproporz“ hingewiesen. Als zusätzliche Nebenbedingung des biproportionalen Zuteilungssystems soll dabei jeweils die stimmenstärkste Partei in einem Wahlkreis einen Sitz auf sicher haben. Das verhindert gegenläufige Sitzzuteilungen, dort wo sie besonders auffällig und stossend wären: In Einer- und Zweierwahlkreisen (Wie steht‘s in wenig grösseren?). Das Augsburger Laboratorium für Wahlsystemsgenetik hat auch dieses System geprüft und für tauglich befunden: Simulationen sollen gezeigt haben, dass es dadurch nicht zu nennenswerten Verzerrungen anderswo im System kommt, wie man vermuten könnte. Intuitiv mag das zutreffen, wenn der Anteil der Einerwahlkreise klein ist, wie in der Schweiz, und gegenläufige Sitzverteilungen ohnehin eher die Ausnahme.
Was ist davon zu halten? Im Prinzip kann jedes Wahlsystem so frisiert werden, dass es mit irgendeinem liebgewordenen Aspekt des Status Quo wieder kompatibel ist. Der majorzbedingte Biproporz würde die Fortdauer von Einerwahlkreisen ermöglichen, aber Resultatskonstellationen verhindern, die offensichtlich auch den Befürwortern des Pukelsheim auf Bundesebene nicht so ganz geheuer sind.
Wahlsystem mit Nebenwirkungen: Warum vom „doppelten Pukelsheim“ auf Bundesebene abzuraten ist
Es ist wieder einmal August im grossen Wahljahr, höchste Zeit mithin für den Listenverbindungsschacher und das politmediale Lamento darüber: Angesicht der krassen Verstösse der Parteien gegen Anstand und Sitte in diesen wüsten Bacchanalien gehören die Listenverbindungen abgeschafft; die Schweiz braucht endlich ein sauberes, gerechtes Wahlsystem – und ist diese Spur einmal gelegt, wird er unvermeidlich aus dem Zylinder gezogen: Auftritt der „Pukelsheim“, das doppeltproportionale Zuteilungssystem, das im Kanton Zürich vor etwa zehn Jahren eingeführt wurde und das nun auch in einigen anderen Kantonen angewendet wird. Die Parlamentssitze werden dabei zuerst in einer Oberverteilung über alle Wahlkreise hinweg auf die Parteien verteilt, danach erst erfolgt die Zuteilung der Sitze in den Wahlkreisen.
Was wäre der Vorteil? Eine gesamtschweizerisch gerechtere, die Stimmenproportionalität genauer abbildende Verteilung dank dem Divisorverfahren mit Standard- anstatt Abrundung wie beim aktuellen Hagenbach-Bischoff-Algorithmus. Im selben Aufwasch würde damit auch die Motivation für die Listenverbindungen hinfällig, denn grosse Gruppierungen hätten keinen überproportionalen Vorteil bei der Sitzverteilung mehr. Der Pukelsheim gilt deshalb seit geraumer Zeit als wahre Wunderwaffe. Doch ist kein Wahlsystem perfekt: Keines erfüllt alle Ansprüche die man aus politaxiomatischer Sicht an ein Sitzzuteilungssystem stellen kann, d.h. eine Rechenvorschrift, welche eine praktisch beliebig teilbaren Zahl von Parteistimmen auf eine endliche ganzzahlige Menge von Parlamentariern abbildet.
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